Rezeptanforderung

Bitte beachten Sie, dass die Rezeptanforderung ausschließlich für Folgerezepte möglich ist. 


eRezepte werden am Folgetag der Bestellung in der Mittagszeit signiert und können im Anschluss mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl abgerufen werden. Beachten Sie, dass einige Verordnungen wie für Hilfsmittel, KG, ERGO weiterhin in gedruckter Form in der Praxis vorgehalten werden.


Bitte haben Sie Verständnis, dass Rezeptanforderungen nur dann möglich sind, wenn Ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal bereits eingelesen ist. 

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